T1, T2, CHED-PP, CHED-D, CHED-Р, CHED-А

VERSANDANMELDUNGEN T1, T2

Die T1-Versandanmeldung ist ein Dokument, das sowohl eine Versandanmeldung als auch eine finanzielle Sicherheit darstellt. Die T1-Versandanmeldung ist für den Transitverkehr von Nicht-EU-Waren vom Ankunftszollort in der EU bis zur EU-Binnenzollstelle oder der EU-Austrittsgrenze vorgesehen. Die Höhe der Sicherheitsleistung richtet sich nach der Höhe der für die Waren zu leistenden Zollzahlungen (Zölle, Steuern).

Für Waren mit europäischem Ursprung ist eine Versandanmeldung T2 vorzulegen.

Die folgenden Unterlagen sind für die T1-Meldung erforderlich:

  • Internationaler Frachtbrief CMR / Seefrachtbrief / Eisenbahnfrachtbrief;
  • Rechnung / Stapelrechnungen / Proformarechnung;
  • Lastenheft, Packliste usw. Dokumente (wenn die Angaben in den Beförderungs- und Handelspapieren nicht ausreichen, um eine Erklärung abzugeben).

Obligatorische Angaben für die Anmeldung von T1:

  • die Zollstelle, bei der das Zollverfahren eröffnet wird;
  • die Zollstelle, an der der Zollversand abgeschlossen wird;
  • Steuernummer des Empfängers der Waren (wenn der Empfänger in der Türkei ansässig ist).

PHYTOSANITÄRE ERKLÄRUNG CHED-PP, CHED-D

CHED-РP (Common Health Entry Document for Plants and Plant Products) – ist eine phytosanitäre Einfuhranmeldung für Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse.

CHED-D (Common Health Entry Document for consignments of food and feed of non-animal origin) – ist eine phytosanitäre Eingangsanmeldung für Waren im Zusammenhang mit Lebens- und Futtermitteln nicht-tierischen Ursprungs.

CHED-PP- und CHED-D-Erklärungen werden für die Einfuhr oder Durchfuhr von Waren pflanzlichen Ursprungs und von Lebens- und Futtermitteln nichttierischen Ursprungs aus Drittländern in die Europäische Union ausgestellt, die obligatorischen pflanzengesundheitlichen Grenzkontrollen unterliegen. Jedem Dokument wird eine individuelle CHED-Nummer zugewiesen. Die Dienstleistung unterliegt einer obligatorischen phytosanitären Einreisepflicht (Zertifikat).

Die folgenden Dokumente sind für die CHED-PP- und CHED-D-Erklärungen erforderlich:

  • Internationaler Frachtbrief CMR / Seefrachtbrief / Eisenbahnfrachtbrief;
  • Rechnung / Stapelrechnungen / Proformarechnung;
  • ein im Versandland ausgestelltes pflanzenschutzrechtliches Ursprungszeugnis;
  • Lastenheft, Packliste usw. Dokumente (wenn die Angaben in den Beförderungs- und Handelspapieren nicht ausreichen, um eine Erklärung abzugeben).

Obligatorische Angaben für die Einreichung von CHED-PP und CHED-D:

  • die Zollstelle, bei der das Zollverfahren eröffnet wird;
  • die Zollstelle, an der der Zollversand abgeschlossen wird.

VETERINÄRMEDIZINISCHE EINGANGSMELDUNG CHED-R, CHED-A

CHED-P (Common Health Entry Document for consignments of products of animal origin, germinal products and animal by-products) – ist eine veterinärmedizinische Eingangsanmeldung für die Kategorie der Waren tierischen Ursprungs, der Keimprodukte und der tierischen Nebenprodukte, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind.

CHED-A (Common Health Entry Document for consignments of animals) – ist eine veterinärmedizinische Eingangsanmeldung für Tiere.

CHED-P- und CHED-A-Erklärungen werden für die Einfuhr oder Durchfuhr von Waren tierischen Ursprungs, embryonalen Produkten und tierischen Nebenprodukten, die nicht von Menschen verzehrt werden, sowie von Tieren aus Drittländern in die Europäische Union ausgestellt. Diese Warenkategorien unterliegen in der EU der obligatorischen Veterinärgrenzkontrolle. Die Dienstleistung unterliegt einer obligatorischen tierärztlichen Einreisegebühr (Bescheinigung).

Für die CHED-P- und CHED-A-Erklärungen sind die folgenden Unterlagen erforderlich:

  • Internationaler Frachtbrief CMR / Seefrachtbrief / Eisenbahnfrachtbrief;
  • Rechnung / Stapelrechnungen / Proformarechnung;
  • die im Versendungsland ausgestellte Veterinärbescheinigung;
  • Lastenheft, Packliste usw. Dokumente (wenn die Angaben in den Beförderungs- und Handelspapieren nicht ausreichen, um eine Erklärung abzugeben).

Obligatorische Angaben für die Einreichung von CHED-P und CHED-A:

  • die Zollstelle, bei der das Zollverfahren eröffnet wird;
  • die Zollstelle, an der der Zollversand abgeschlossen wird.