STATISTISCHE ERKLÄRUNG

Statistische Erklärung:

  • als elektronisches Dokument zum Zweck der statistischen Erfassung von Warensendungen (-lieferungen) (derzeit handelt es sich um Außenhandelstransaktionen zwischen Gebietsansässigen von EWU-Mitgliedern) für einen oder mehrere Sachverhalte von Warensendungen (-lieferungen) eingereicht werden;
  • ist ein Devisenkontrolldokument für Außenhandelsgeschäfte;
  • ist einzureichen, wenn der Gesamtwert der Warenlieferungen im Rahmen eines Außenhandelsvertrags, der die kompensatorische Übertragung von Waren vorsieht, im Berichtsmonat den Gegenwert von 3.000 EUR oder mehr erreicht;
  • sind vom 1. bis zum 10. des auf den Berichtsmonat folgenden Monats zu übermitteln.

Wird die statistische Anmeldung nicht rechtzeitig vorgelegt oder fehlt sie ganz, ist eine verwaltungsrechtliche Haftung für juristische Personen bei der Zollkontrolle unvermeidlich.

Der Zollvertreter TransitServicePlus LLC (eingetragen im Register der Zollvertreter der Republik Belarus am 22.10.2013 № TA-0600/0000465) lädt Sie zur Zusammenarbeit bei der statistischen Anmeldung ein.

Unsere Spezialisten sind in der Lage, schnell und effizient sämtliche Arbeiten durchzuführen, einschließlich der Vorprüfung von Dokumenten, der Beratung zu allen Aspekten des Außenhandels und des geltenden Zollrechts.

Der gesamte Papierkram wird per E-Mail erledigt, ohne dass Ihr Vertreter vor Ort sein muss.

Kontakttelefon: +375 29 173 02 04