ZOLLTRANSITGARANTIE

Bei der Beförderung von Waren über die Zollgrenze der EWU werden alle Waren und Fahrzeuge in das Zollverfahren des zollrechtlichen Versandverfahrens überführt.

Damit der Staat keinen Schaden erleidet, wenn ein Fahrzeug mit ausländischen Waren, für die noch keine Zölle entrichtet wurden, nicht verschwindet, gibt es Instrumente zur Sicherung des Zolltransits.

Gemäß Artikel 63 des EWG-Zollkodex ist eine der Möglichkeiten, die Erfüllung der Verpflichtungen zur Zahlung von Zöllen, Steuern, Sonder-, Antidumping- und Ausgleichszöllen zu gewährleisten, eine Bürgschaft.

Die Vorteile einer Bürgschaft, als Maßnahme zur Sicherung des Zolltransits sind folgende

  • sichert die Zahlung aller Zölle bis zu einem beliebigen Betrag (während das Carnet TIR die Zahlung der Zölle bis einschließlich 60.000 EUR sichert);
  • fakultative Mitgliedschaft in den nationalen Organisationen BAMAP, ASMAP, usw. für Träger;
  • erhebliche Kosten- und Zeiteinsparungen bei organisatorischen Angelegenheiten.

Die Sicherheit für die Zahlung von Zöllen, Steuern, Sonder-, Antidumping- und Ausgleichszöllen im Rahmen der Bürgschaft wird durch ein Dokument oder eine Bescheinigung über die Sicherheit für die Zahlung der Zölle und Steuern als Bürgschaft geleistet.

TransitServicePlus Ltd. bietet interessierten Spediteuren diese Art der Absicherung des Warenverkehrs an:

  • an die Bestimmungszölle der Republik Belarus, der Russischen Föderation, der Republik Kasachstan, der Kirgisischen Republik (auch in Verbindung mit einem von unseren Spezialisten erstellten EPI oder TD);
  • vom Abgangszoll der Russischen Föderation, der Republik Kasachstan, der Kirgisischen Republik zum Bestimmungszoll der Republik Belarus („internationales“ Sicherheitszertifikat).

Die Kosten des Dienstes richten sich nach der Höhe der Sicherheitsleistung (Zoll + Steuern) und der zurückgelegten Entfernung.